Voraussetzung für eine Haftung des
Unternehmens ist eine Sorgfaltspflichtverletzung. Eine solche
könnte beispielsweise vorliegen, wenn das Sprudelbad insgesamt
ungenü-gend gereinigt wird und sich dort Unrat ansammeln kann.
Ist dies nicht der Fall, ist der Schaden vielmehr auf eine
unsachgemässe Benutzung durch einen anderen Gast
zurückzuführen, die beim besten Willen nicht hätte vermieden
werden können, würde ich eine Haftung demgegenüber verneinen.