Die Antworten von Prof. Dr. Walter Fellmann, Luzern

 

Antwort 10:
Voraussetzung für eine Haftung des Unternehmens ist eine Sorgfaltspflichtverletzung. Eine solche könnte beispielsweise vorliegen, wenn das Sprudelbad insgesamt ungenü-gend gereinigt wird und sich dort Unrat ansammeln kann. Ist dies nicht der Fall, ist der Schaden vielmehr auf eine unsachgemässe Benutzung durch einen anderen Gast zurückzuführen, die beim besten Willen nicht hätte vermieden werden können, würde ich eine Haftung demgegenüber verneinen.

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