Die Antworten von Prof. Dr. Walter Fellmann, Luzern

 

Antwort 4:
Ich gehe davon aus, dass bei einem Unfall lebensrettende Massnahmen sofort eingeleitet werden müssen. Je früher der Verunfallte reanimiert wird, desto grösser sind seine Chancen, ohne bleibende Schädigung davonzukommen. Soweit daher eine blosse Video-überwachung dazu führt, dass sich der Rettungseinsatz verzögert dürfte diese Massnah-me den Betreiber nicht entlasten.  

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