Umschreibung bisheriger Giftbewilligungen in Fachbewilligungen Badewasser-desinfektion


 

Inhaber von Giftbewilligungen mit Vermerk "Kenntnisse über
Wasseraufbereitung, Wasseraufbereitungschemikalien" sowie

Inhaber des Giftbuches mit dem Vermerk "Kenntnisse über Wasseraufbereitung,
Wasseraufbereitungschemikalien"

 haben noch bis 31. Juli 2007 Gelegenheit diese in die "Fachbewilligung für die Verwendung von Biozidprodukten zur Desinfektion von Badewasser in Gemeinschaftsbädern" umschreiben zu lassen.

 Details sind ersichtlich unter

  http://www.ifc-chemikalien.ch/

 
Ab 1. August 2007 dürfen nur noch Fachbewilligungsinhaber resp. Personen mit
gleichberechtigten Kenntnisnachweisen Badewasser desinfizieren.

 Weiter wird darauf hingewiesen, dass im neuen Chemikalienrecht
(Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung ChemRRV Art. 10) eine
Weiterbildungspflicht festgeschrieben ist. Wir empfehlen den Inhabern bisheriger Giftbewilligungen, sich im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen oder in der Fachpresse über das neue rechtliche Umfeld und die neuen Anforderungen im Detail zu informieren.

Eine Liste zu entsprechenden Fachartikeln bzw. Internetlinks kann bei IFC aufgerufen werden.
 
     

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