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Umschreibung bisheriger Giftbewilligungen in
Fachbewilligungen Badewasser-desinfektion
Inhaber von
Giftbewilligungen mit Vermerk "Kenntnisse über
Wasseraufbereitung,
Wasseraufbereitungschemikalien" sowie
Inhaber des Giftbuches mit dem Vermerk
"Kenntnisse über Wasseraufbereitung,
Wasseraufbereitungschemikalien"
haben noch bis 31. Juli 2007 Gelegenheit diese
in die "Fachbewilligung für die Verwendung von
Biozidprodukten zur Desinfektion von Badewasser
in Gemeinschaftsbädern" umschreiben zu lassen.
Details sind ersichtlich unter
http://www.ifc-chemikalien.ch/
Ab 1. August 2007 dürfen nur noch
Fachbewilligungsinhaber resp. Personen mit
gleichberechtigten Kenntnisnachweisen Badewasser
desinfizieren.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass im neuen
Chemikalienrecht
(Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung
ChemRRV Art. 10) eine
Weiterbildungspflicht festgeschrieben ist. Wir
empfehlen den Inhabern bisheriger
Giftbewilligungen, sich im Rahmen von
Weiterbildungsveranstaltungen oder in der
Fachpresse über das neue rechtliche Umfeld und
die neuen Anforderungen im Detail zu
informieren.
Eine Liste zu entsprechenden Fachartikeln bzw.
Internetlinks kann bei IFC aufgerufen werden.
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