- Beschlüsse der
Gründungsversammlung vom 30. Januar 1996
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- Der Verband anerkennt folgende
Mitgliederkategorien:
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1. Ordentliche Mitglieder:
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Juristische Personen,
Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemischtwirtschaftliche
Unternehmungen ( z.B. Hallen-, Kur-, Thermal-, Frei-, Plauschbäder
usw.)
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2. Einzelmitglieder (natürliche
Personen)
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3. Firmenmitglieder
(z.B. Lieferanten, Hersteller, Architekten usw.)
- 4. Ehrenmitglieder
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- Jährliche Mitgliederbeiträge pro
Betrieb:
| Bis 50’000
Besucher/Jahr |
Fr.
250.-- |
| 50’000 bis 150’000
Besucher/Jahr |
Fr. 375.-- |
| über 150’000
Besucher/Jahr |
Fr.
500.-- |
- Höchstbetrag bei mehreren
Betrieben der gleichen Trägerschaft
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Fr. 1’200.-- |
| Firmenmitglieder |
Fr. 600.-- |
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Einzelmitglieder |
Fr. 375.-- |
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- Wer dem Verband beitreten will, hat
eine Beitrittserklärung an den Vorstand zu richten. Der Vorstand
entscheidet an der nächstfolgenden Sitzung über das Aufnahmegesuch. Er
kann die Aufnahme verweigern.
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